SKN, Sachkundenachweis nach §7 Abs.1 WaffG, inkl. FKN (Pyroschein)
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TermineFreie Plätze sind beim jew. ersten Lehrgangstermin genannt.
Datum | | Uhrzeit | Freie Plätze |
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Sa, 20.03.2021 | Sachkundenachweis SKN | 1400 - 1800 | 4 |

Der Sachkundenachweis, auch großer Pyroschein genannt, berechtigt zum Erwerb pyrotechnischer Signalmittel (Seenotraketen, Fallschirmraketen, Handfackeln, Rauchsignale etc.) der Klasse T2,
beinhaltet also den FKN, und ist Voraussetzung zur Beantragung einer Waffenbesitzkarte zum Erwerb einer
Seenotsignalpistole Kal. 4, 26,5mm.
Bundesweite Anerkennung.
Gem. § 7 WaffG, § 1 Abs 1 u. 2 AWaffV und § 1 Abs. 2 1. SprengV
Die Ausbildung erfolgt in Theorie und Praxis mit den Attrappen, die auch in der Prüfung verwendet werden.
Dauer: ca. 5 Unterrichtstunden mit anschließender Prüfung.
Es ist nicht Bedingung im Besitz eines Sportbootführerscheins zu sein, wir empfehlen es aber.
Voraussetzungen:
Wir empfehlen begleitend zum Lehrgang das
Pyrobuch.
Hier geht es zum Buch
klick --> Pyrotechnische Seenotsignale <--
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0203 / 369 75 390